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Das Altersvorsorgedepot kommt – aber was ist das eigentlich?

Geschrieben von Victor | Sep 21, 2026, 1:57:40 PM

ETF, staatliche Förderung und Altersvorsorge in einem Depot – ab 2027 wird es in Deutschland eine neue Möglichkeit geben, privat für das Alter vorzusorgen: das Altersvorsorgedepot.

Der Begriff taucht inzwischen immer häufiger auf. Was sich konkret dahinter verbirgt, ist vielen jedoch noch nicht klar. Was unterscheidet das neue Altersvorsorgedepot von einem normalen Wertpapierdepot? Wie funktioniert die staatliche Förderung? Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen? Und bedeutet die Möglichkeit, in Fonds und ETFs zu investieren, automatisch, dass das neue Modell für jeden geeignet ist?

Wir möchten die wichtigsten Punkte verständlich einordnen.

Warum wird die private Altersvorsorge überhaupt reformiert?

Das deutsche Alterssicherungssystem wird häufig in drei Säulen unterteilt: die gesetzliche beziehungsweise staatliche Regelsicherung, die betriebliche Altersversorgung und die private Altersvorsorge. Auch die Bundeszentrale für politische Bildung beschreibt die private Altersvorsorge als eine dieser drei Säulen. [1]

Mit der Riester-Rente wurde bereits 2001 eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge eingeführt. Dieses System wird nun grundlegend reformiert.

Der Deutsche Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 beschlossen. Der Bundesrat stimmte am 8. Mai 2026 zu, Ende Mai trat die Reform in Kraft. Die neuen Altersvorsorgeprodukte sollen ab dem 1. Januar 2027angeboten werden. Bestehende Riester-Verträge verschwinden dadurch jedoch nicht automatisch.

Ein zentraler Bestandteil dieser Reform ist das neue Altersvorsorgedepot.

Was ist ein Altersvorsorgedepot?

Das Bundesministerium der Finanzen beschreibt das neue Modell so:

„Ein Altersvorsorgedepot ist ein Vertrag, [...] bei dem auf Garantien verzichtet wird, um chancen- und renditeorientierte Anlageformen zu ermöglichen.“

Das bedeutet: Anders als bei klassischen Riester-Produkten muss beim Altersvorsorgedepot nicht garantiert werden, dass zum Ende der Ansparphase mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.

Stattdessen kann das Geld stärker am Kapitalmarkt investiert werden. Innerhalb der gesetzlichen Vorgaben können dabei beispielsweise Fonds und ETFs genutzt werden. Welche Anlagen konkret verfügbar sind, hängt unter anderem vom jeweiligen Vertrag und der gesetzlich vorgesehenen Auswahl zulässiger Vermögensgegenstände ab.

Ein weiterer wesentlicher Punkt: Kapitalerträge innerhalb des geförderten Altersvorsorgedepots werden während der Ansparphase nicht laufend besteuert.

Das Altersvorsorgedepot verbindet damit drei Elemente:

private Altersvorsorge, Kapitalmarktanlage und staatliche Förderung.

Ist das dann einfach ein staatlich gefördertes ETF-Depot?

Nicht ganz.

Wer heute privat einen ETF-Sparplan bespart, kann grundsätzlich selbst entscheiden, wann Geld eingezahlt, verkauft oder entnommen wird. Ein Altersvorsorgedepot ist dagegen ein zertifizierter und zweckgebundener Altersvorsorgevertrag.

Der Staat fördert den Aufbau des Vermögens über Zulagen und gegebenenfalls zusätzliche steuerliche Vorteile. Dafür gelten Regeln, wann und in welcher Form das geförderte Kapital verwendet werden kann.

Genau darin liegt ein wichtiger Unterschied:

Ein normales Wertpapierdepot bietet in der Regel mehr Freiheit bei der Verwendung des Geldes. Das Altersvorsorgedepot bietet dafür unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Förderung und steuerliche Vorteile während der Ansparphase.

Welche Variante vorteilhafter ist, lässt sich deshalb nicht allein anhand der Rendite eines ETFs beurteilen.

Wie funktioniert die staatliche Förderung?

Mit der Reform verändert sich auch das Fördersystem.

Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag pro Jahr werden künftig 50 Cent Grundzulage je eingezahltem Euro gewährt. Das entspricht maximal 180 Euro Förderung.

Für den Teil des Eigenbeitrags zwischen 360 und 1.800 Euro pro Jahr beträgt die Förderung 25 Cent je eingezahltem Euro. Daraus können weitere 360 Euro Förderung entstehen.

Wer insgesamt 1.800 Euro pro Jahr selbst einzahlt – also durchschnittlich 150 Euro im Monat –, kann somit eine Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr erhalten.

Ein einfaches Beispiel

Angenommen, eine Person zahlt monatlich 150 Euro in ihren Altersvorsorgevertrag ein.

Das sind:

150 Euro × 12 Monate = 1.800 Euro Eigenbeitrag

Für die ersten 360 Euro beträgt die Förderung:

360 Euro × 50 % = 180 Euro

Für die verbleibenden 1.440 Euro:

1.440 Euro × 25 % = 360 Euro

Insgesamt ergibt sich damit:

1.800 Euro Eigenbeitrag + 540 Euro Grundzulage = 2.340 Euro, die in diesem Beispiel innerhalb eines Jahres in die Altersvorsorge fließen.

Daneben kann über die Einkommensteuer ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil entstehen. Das Finanzamt führt hierfür – ähnlich wie bisher bei Riester – eine sogenannte Günstigerprüfung durch. Dabei wird geprüft, ob der mögliche Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug über die bereits gewährten Zulagen hinausgeht.

Zusätzliche Förderung für Familien

Für Familien kann die Förderung noch höher ausfallen.

Für jedes berücksichtigungsfähige Kind kann ein Elternteil künftig für jeden selbst eingezahlten Euro einen weiteren Euro Kinderzulage erhalten – bis zu einem Eigenbeitrag von 300 Euro.

Damit sind bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind und Jahr möglich.

Bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro im Jahr wären damit beispielsweise folgende Zulagen möglich:

ohne Kind: bis zu 540 Euro Grundzulage
mit einem Kind: bis zu 840 Euro Gesamtzulage
mit zwei Kindern: bis zu 1.140 Euro Gesamtzulage

Ob und in welcher Höhe die Förderung im individuellen Fall tatsächlich gewährt wird, hängt allerdings von den persönlichen Voraussetzungen ab.

Für junge Menschen gibt es zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro, sofern zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Neu: Auch mehr Selbstständige können gefördert werden

Eine interessante Änderung betrifft den Kreis der Förderberechtigten.

Bislang waren nicht alle Selbstständigen unmittelbar von der Riester-Förderung erfasst. Mit der Reform wird dieser Personenkreis erweitert.

Künftig können unter anderem selbstständig Erwerbstätige mit bestimmten gewerblichen oder freiberuflichen Einkünften sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt sein, sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Damit wird die geförderte private Altersvorsorge auch für Personengruppen geöffnet, für die Riester bislang teilweise keine unmittelbare Option war.

Was ist das Standarddepot?

Neben individuell ausgestalteten Altersvorsorgedepots sieht die Reform ein sogenanntes Standarddepot Altersvorsorge vor.

Die Idee dahinter: Nicht jeder möchte sich selbst intensiv mit Fonds, ETFs, Risikoklassen und der laufenden Zusammenstellung eines Portfolios beschäftigen.

Beim Standarddepot werden deshalb bestimmte Voreinstellungen getroffen. Vorgesehen sind zwei Investmentfonds: eine eher vorsichtig ausgerichtete Anlage und eine Anlage mit höheren Risiken und entsprechend größeren Renditechancen. In den Jahren vor der Auszahlungsphase soll das Vermögen standardmäßig schrittweise in die risikoärmere Variante umgeschichtet werden, sofern keine andere Aufteilung gewählt wird.

Besonders relevant sind dabei die Kosten: Für das Standarddepot dürfen die Effektivkosten maximal 1,0 Prozent pro Jahr betragen. Mit diesen Effektivkosten wird ausgedrückt, wie stark die durchschnittliche jährliche Rendite durch Kosten vermindert wird.

Das macht deutlich, warum Kosten beim Vergleich verschiedener Angebote eine wichtige Rolle spielen werden.

Zertifiziert bedeutet nicht automatisch „gut“

Ein Punkt sollte dabei nicht übersehen werden:

Ein Altersvorsorgeprodukt muss bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen, um zertifiziert und damit förderfähig zu sein.

Diese Zertifizierung ist jedoch kein Qualitätssiegel für die wirtschaftliche Attraktivität eines Produkts.

Das Bundesfinanzministerium weist selbst darauf hin, dass im Rahmen der Zertifizierung die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen geprüft wird – nicht jedoch, ob der konkrete Vertrag wirtschaftlich vorteilhaft ist.

Deshalb wird es auch beim Altersvorsorgedepot sinnvoll sein, Angebote miteinander zu vergleichen.

Kosten, Anlagestrategie, Produktauswahl, Risikostruktur und Vertragsbedingungen können sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden.

Renditechancen bedeuten auch Kursschwankungen

Der Verzicht auf eine Beitragsgarantie ist einer der zentralen Unterschiede zu vielen bisherigen Riester-Produkten.

Er ermöglicht eine stärkere Beteiligung an den Kapitalmärkten – bedeutet gleichzeitig aber auch, dass das angesparte Vermögen schwanken kann.

Die Bundeszentrale für politische Bildung weist bei kapitalmarktgedeckter Altersvorsorge auf verschiedene Risiken hin. Dazu gehören insbesondere Kurs-, Zins- und – abhängig von der konkreten Anlage – auch Währungsrisiken. Erträge und Wertentwicklung hängen letztlich von der Entwicklung der Finanz- und Kapitalmärkte ab. [2]

Das bedeutet nicht, dass Kapitalmarktanlagen grundsätzlich ungeeignet für die Altersvorsorge sind.

Es bedeutet vielmehr, dass Renditechance und Risiko gemeinsam betrachtet werden müssen.

Ein Mensch, der noch mehrere Jahrzehnte bis zum Ruhestand vor sich hat, kann beispielsweise eine völlig andere Ausgangslage haben als jemand, dessen Auszahlungsphase bereits in wenigen Jahren beginnt.

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Hier gibt es eine wichtige Nachricht für alle, die bereits einen Riester-Vertrag besitzen:

Es besteht kein Zwang zu wechseln.

Für bestehende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Sie können grundsätzlich zu den bisherigen Bedingungen und mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden. Eine automatische Kündigung oder Umwandlung findet nicht statt.

Alternativ bestehen verschiedene Möglichkeiten, in die neue Förderwelt zu wechseln. Auch eine Übertragung des bestehenden Altersvorsorgevermögens auf einen neuen Vertrag ist grundsätzlich möglich, ohne dass allein deshalb die bisherige Förderung zurückgezahlt werden muss.

Dabei können jedoch beispielsweise Wechsel-, Abschluss- oder Vertriebskosten eine Rolle spielen. Nach fünf Jahren ab Abschluss eines neuen Altersvorsorgevertrags muss der abgebende Anbieter einen Anbieterwechsel künftig kostenfrei ermöglichen; der neue Anbieter darf für den Wechsel maximal 150 Euro Verwaltungspauschale berechnen.

Gerade bei bestehenden Verträgen sollte daher nicht vorschnell gehandelt werden.

Die entscheidende Frage ist weniger:

„Ist das Altersvorsorgedepot besser als Riester?“

Sondern:

„Welche Vor- und Nachteile ergeben sich in meiner konkreten Situation aus meinem bestehenden Vertrag und den neuen Möglichkeiten?“

Können mehr als 1.800 Euro im Jahr eingezahlt werden?

Ja.

Die maximale jährliche Einzahlung in einen neuen Altersvorsorgevertrag beträgt nach aktuellem Stand 6.840 Euro.

Die neue beitragsproportionale Zulagenförderung ist jedoch auf Eigenbeiträge von bis zu 1.800 Euro pro Jahr ausgerichtet. Beiträge oberhalb dieser Grenze können also grundsätzlich eingezahlt werden, erhalten aber nicht noch einmal die gleiche Zulagenförderung. Auch ihre steuerliche Behandlung unterscheidet sich teilweise von der des geförderten Vertragsanteils.

Gerade bei höheren Beiträgen lohnt sich deshalb eine genauere Betrachtung der steuerlichen Auswirkungen.

Das Handelsblatt hat diesen Aspekt im September 2026 ebenfalls aufgegriffen und insbesondere die möglichen steuerlichen Effekte bei höheren Einkommen untersucht. Gleichzeitig erwartet ein dort zitierter Verbraucherschützer mit Einführung der neuen Produkte eine erhöhte Vertriebsaktivität der Anbieter. [3]

Das ist aus unserer Sicht ein weiterer Grund, Angebote nicht allein anhand von Förderhöhe oder Werbeaussagen zu beurteilen.

Wie funktioniert die Auszahlung im Alter?

Auch die Auszahlungsphase wird flexibler gestaltet.

Zu Beginn der Auszahlungsphase besteht grundsätzlich die Wahl zwischen:

  • einer lebenslangen Leibrente oder
  • einem befristeten Auszahlungsplan, der mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr laufen muss.

Die reguläre Auszahlungsphase kann grundsätzlich frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres und spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres beginnen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein früherer Beginn möglich, beispielsweise wenn bereits vorher eine entsprechende gesetzliche Altersrente oder Versorgung bezogen wird.

Zu Beginn der Auszahlungsphase kann außerdem eine einmalige Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent des vorhandenen Kapitals förderunschädlich möglich sein.

Auch hier zeigt sich: Das Altersvorsorgedepot ist kein gewöhnliches Wertpapierdepot, sondern bleibt ein zweckgebundenes Instrument für die Altersvorsorge.

Warum ist es sinnvoll, sich schon heute mit dem Thema zu beschäftigen?

Die ersten neuen Produkte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Welche Anbieter mit welchen konkreten Produkten, Anlagestrategien und Kostenmodellen auf den Markt kommen, wird sich in den kommenden Monaten weiter zeigen.

Es besteht daher aus unserer Sicht kein Grund, vorschnell bestehende Verträge zu verändern.

Es gibt aber gute Gründe, sich bereits jetzt mit den neuen Möglichkeiten zu beschäftigen.

Denn wenn ab 2027 verschiedene Altersvorsorgedepots, Standarddepots und Garantieprodukte angeboten werden, wird nicht allein die Frage entscheidend sein, ob ein Produkt staatlich gefördert wird.

Entscheidend wird sein, ob das Gesamtpaket aus Förderung, Kosten, Anlagekonzept, Risiko und Flexibilität zur persönlichen Situation passt.

Unser Fazit

Das Altersvorsorgedepot bringt ab 2027 eine wesentliche Veränderung in die staatlich geförderte private Altersvorsorge.

Die Möglichkeit, innerhalb eines geförderten Altersvorsorgevertrags stärker am Kapitalmarkt zu investieren, kann neue Renditechancen eröffnen. Gleichzeitig entfällt beim Altersvorsorgedepot bewusst eine Beitragsgarantie. Hinzu kommen ein neues Zulagensystem, steuerliche Besonderheiten und unterschiedliche Produktvarianten.

Das Altersvorsorgedepot ist deshalb weder pauschal die bessere noch die schlechtere Lösung.

Es ist zunächst eine neue Möglichkeit – und wie sinnvoll diese Möglichkeit ist, hängt von der persönlichen Ausgangssituation ab.

Besonders bei bestehenden Riester-Verträgen lohnt es sich, genau hinzusehen, bevor Änderungen vorgenommen werden. Garantien, bisherige Vertragskonditionen, Kosten, vorhandenes Kapital, Laufzeit und Fördermöglichkeiten sollten gemeinsam betrachtet werden.

Sie möchten wissen, was das Altersvorsorgedepot für Sie persönlich bedeutet?

Wir beschäftigen uns bereits heute mit den neuen Regelungen und Möglichkeiten rund um das Altersvorsorgedepot.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre bestehende Altersvorsorge einzuordnen, Fördermöglichkeiten zu prüfen und die neuen Angebote ab 2027 mit Ihrer bisherigen Vorsorgestrategie zu vergleichen.

Sprechen Sie uns gerne an.

Quellen und weiterführende Informationen

[1] Bundeszentrale für politische Bildung (bpb): „Das 3-Säulen-System der Alterssicherung im Überblick“, 30.04.2024.

[2] Bundeszentrale für politische Bildung (bpb): „Risiken der kapitalmarktgedeckten Altersvorsorge im Überblick“ sowie „Private Vorsorge“, jeweils Stand 30.04.2024.

Bundesministerium der Finanzen (BMF): „Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge“, Stand 05.05.2026.

Bundesregierung: „Private Altersvorsorge wird attraktiver – Fragen und Antworten“, 01.06.2026.

Deutscher Bundestag: „Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot“, 27.03.2026.

[3] Handelsblatt: Markus Hinterberger, „Altersvorsorge: Wie Gutverdiener von der Riester-Nachfolge profitieren können“, aktualisiert am 16.09.2026.