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EZB lässt Leitzinsen unverändert: Was bedeutet das für Ihre Anschlussfinanzierung?

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Die Europäische Zentralbank hat bei ihrer jüngsten Sitzung auf eine weitere Zinserhöhung verzichtet. Für Immobilieneigentümer klingt das zunächst beruhigend: Bleibt der Leitzins stabil, dürften schließlich auch Kredite vorerst nicht teurer werden.

Ganz so einfach ist es jedoch nicht.

Am 23. Juli 2026 ließ die EZB ihre drei Leitzinsen unverändert. Der Einlagenzins bleibt damit bei 2,25 Prozent, der Hauptrefinanzierungssatz bei 2,40 Prozent. Zuvor hatte die Notenbank die Zinsen im Juni um 0,25 Prozentpunkte angehoben. Die aktuelle Entscheidung ist daher eher als Zinspause und nicht als endgültige Entwarnung zu verstehen.

Für Eigentümer, deren Zinsbindung in absehbarer Zeit endet, bedeutet das: Es besteht kein Grund zur Panik. Einfach abzuwarten, bis die EZB tatsächlich den nächsten Zinsschritt beschließt, kann jedoch ebenfalls riskant sein.

Warum hat die EZB die Zinsen nicht weiter erhöht?

Die EZB befindet sich in einem schwierigen Spannungsfeld. Einerseits hat sich der Preisauftrieb zuletzt etwas abgeschwächt. Andererseits bleiben insbesondere die Energiepreise und die geopolitische Lage bedeutende Unsicherheitsfaktoren.

Die Notenbank beobachtet deshalb, wie stark und wie lange die höheren Energiekosten wirken und ob sie nach und nach auch andere Waren und Dienstleistungen verteuern. Einen festen Zinspfad gibt es nicht: Die EZB entscheidet von Sitzung zu Sitzung und auf Grundlage der jeweils verfügbaren Wirtschafts- und Inflationsdaten.

Die nächste reguläre geldpolitische Entscheidung ist für den 10. September 2026 vorgesehen. Dann stehen der EZB auch neue Erkenntnisse zur Inflation und zur wirtschaftlichen Entwicklung zur Verfügung.

Steigt das Risiko einer weiteren Zinserhöhung?

Eine weitere Erhöhung ist nicht sicher. Die Erwartungen vieler Ökonomen und Marktbeobachter haben sich zuletzt jedoch in diese Richtung verschoben.

Das Handelsblatt berichtete nach der Juli-Sitzung, dass zahlreiche Beobachter mit einer Erhöhung des Einlagenzinses auf 2,5 Prozent im September rechnen. Ausschlaggebend sind vor allem die weiterhin hohen Energiepreise und die Sorge, dass sich deren Auswirkungen auf weitere Wirtschaftsbereiche übertragen könnten.

Sollte sich der Inflationsdruck abschwächen oder die Konjunktur stärker nachlassen, könnte die EZB die Zinsen allerdings erneut unverändert lassen. Eine sichere Prognose ist daher nicht möglich.

Für Kreditnehmer ist dennoch entscheidend: Banken und Kapitalmärkte warten nicht unbedingt auf den offiziellen Beschluss der EZB. Erwartete Zinsschritte können schon vorher in die Kreditkonditionen einfließen.

Warum können Bauzinsen trotz Zinspause steigen?

Der Leitzins beeinflusst die Finanzierungskosten der Banken, ist aber nicht der einzige Faktor für die Höhe der Bauzinsen. Immobiliendarlehen mit zehn, 15 oder 20 Jahren Zinsbindung orientieren sich stärker an den langfristigen Kapitalmarktzinsen.

Dabei spielen unter anderem folgende Faktoren eine Rolle:

  • die erwartete Entwicklung der Inflation,
  • die zukünftige Geldpolitik der EZB,
  • die Renditen langfristiger Bundesanleihen,
  • die Entwicklung der sogenannten Swap-Sätze,
  • die Refinanzierungskosten der jeweiligen Bank,
  • die Bonität des Kreditnehmers und der Wert der Immobilie.

Erwartet der Kapitalmarkt eine zukünftige Zinserhöhung oder eine länger anhaltende Inflation, können Bauzinsen steigen, obwohl die EZB ihren aktuellen Leitzins unverändert lässt.

Genau das war zuletzt zu beobachten. Nach Angaben des Handelsblatts lag der durchschnittliche Zinssatz für eine Standard-Baufinanzierung mit zehnjähriger Zinsbindung Ende Juli bei rund 4,05 Prozent. Damit war die Vier-Prozent-Marke trotz der Zinspause der EZB wieder überschritten. Als wichtige Orientierungspunkte für die Bauzinsen nennt das Handelsblatt insbesondere die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen und die Swap-Sätze.

Die ausbleibende Leitzinserhöhung bedeutet somit nicht automatisch, dass Immobilienkredite stabil bleiben oder günstiger werden.

Was bedeutet das für die Anschlussfinanzierung?

Bei einer Anschlussfinanzierung wird die verbleibende Restschuld nach dem Ende der bisherigen Zinsbindung neu finanziert. Bereits geringe Zinsunterschiede können dabei eine spürbare finanzielle Wirkung haben.

Ein vereinfachtes Beispiel: Bei einer Restschuld von 250.000 Euro verursachen 0,5 Prozentpunkte mehr Zins zunächst rund 1.250 Euro zusätzliche Zinskosten pro Jahr. Die tatsächliche Mehrbelastung hängt von der Tilgung, der Laufzeit und der weiteren Entwicklung der Restschuld ab.

Wer mit dem Abschluss wartet, setzt darauf, dass die Bauzinsen bis zum Ende der bestehenden Zinsbindung gleich bleiben oder sinken. Das kann funktionieren. Bei steigenden Kapitalmarktzinsen oder einer weiteren Leitzinserhöhung kann das Abwarten jedoch zu höheren Finanzierungskosten führen.

Umgekehrt sollte niemand allein aus Angst vor steigenden Zinsen vorschnell einen neuen Kreditvertrag abschließen. Entscheidend sind die verbleibende Zeit bis zum Ende der Zinsbindung, die Höhe der Restschuld, das verfügbare Haushaltsbudget und das persönliche Bedürfnis nach Planungssicherheit.

Welche Möglichkeiten haben Eigentümer?

Grundsätzlich stehen bei der Anschlussfinanzierung drei Wege zur Verfügung.

Bei einer Prolongation wird der Kredit bei der bisherigen Bank fortgeführt. Das ist bequem und meist mit wenig organisatorischem Aufwand verbunden. Dennoch sollte das Angebot der Hausbank immer mit anderen Finanzierungsmöglichkeiten verglichen werden.

Bei einer Umschuldung übernimmt eine andere Bank die verbleibende Restschuld. Ein Wechsel kann sich lohnen, wenn das neue Kreditinstitut einen niedrigeren Effektivzins oder bessere Vertragsbedingungen anbietet. Mögliche Kosten für die Übertragung der Grundschuld sollten in den Vergleich einbezogen werden.

Mit einem Forward-Darlehen können die Konditionen für eine zukünftige Anschlussfinanzierung bereits vor dem Ende der aktuellen Zinsbindung festgeschrieben werden. Das schafft Planungssicherheit, ist aber häufig mit einem Zinsaufschlag verbunden. Steigen die Zinsen, kann sich die frühzeitige Festlegung auszahlen. Bleiben sie stabil oder sinken sie, wäre ein später abgeschlossener Kredit möglicherweise günstiger.

Jetzt abschließen oder noch warten?

Eine pauschale Empfehlung wäre unseriös. Statt die zukünftige Zinsentwicklung erraten zu wollen, sollte die Entscheidung anhand der eigenen finanziellen Situation getroffen werden.

Ein früher Abschluss kann sinnvoll sein, wenn die aktuelle Zinsbindung bald endet, die Restschuld noch hoch ist und steigende Raten das Haushaltsbudget deutlich belasten würden. Auch ein attraktives Angebot mit einem geringen Forward-Aufschlag kann für eine frühzeitige Entscheidung sprechen.

Weiteres Beobachten kann vertretbar sein, wenn noch mehrere Jahre bis zum Ende der Zinsbindung verbleiben, die Restschuld überschaubar ist und ausreichend finanzieller Spielraum für mögliche Zinserhöhungen besteht.

Unabhängig vom gewählten Zeitpunkt sollten Eigentümer frühzeitig den Ablösetermin und die voraussichtliche Restschuld feststellen, das Angebot ihrer bisherigen Bank einholen und Vergleichsangebote prüfen. Zusätzlich lohnt es sich, verschiedene Zinsszenarien durchzurechnen und dabei Sondertilgungsmöglichkeiten sowie flexible Tilgungssätze zu berücksichtigen.

Fazit: Die Zinspause als Planungsfenster nutzen

Die EZB hat die Leitzinsen im Juli nicht weiter erhöht. Das ist eine Verschnaufpause, aber keine Garantie für stabile Bauzinsen.

Viele Marktbeobachter halten eine weitere Zinserhöhung im September für möglich. Gleichzeitig zeigt die aktuelle Entwicklung, dass erwartete Zinsschritte bereits vor einer offiziellen Entscheidung in den Konditionen für Immobilienkredite ankommen können.

Wer in absehbarer Zeit eine Anschlussfinanzierung benötigt, sollte die aktuelle Situation deshalb als Planungsfenster nutzen: Restschuld prüfen, Angebote vergleichen und die eigene finanzielle Belastungsgrenze berechnen.

Es geht nicht darum, aus Angst vorschnell zu unterschreiben. Es geht darum, vorbereitet entscheiden zu können, bevor ein nahender Ablösetermin oder steigende Zinsen den eigenen Handlungsspielraum einschränken.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Bei steuer- und rechtsrelevanten Themen empfehlen wir, zusätzlich eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt zu konsultieren.

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