Jedes Jahr verschenken viele Anleger:innen bares Geld, weil sie bestehende Freibeträge nicht vollständig ausschöpfen. Ein Überblick über die wichtigsten Punkte:
Sparer-Pauschbetrag Kapitalerträge bleiben bis zu einem bestimmten Betrag pro Jahr steuerfrei – vorausgesetzt, der Freistellungsauftrag bei der Bank ist korrekt eingerichtet.
Verlustverrechnung Verluste aus Kapitalanlagen lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen mit Gewinnen verrechnen – das wird oft übersehen oder falsch gehandhabt.
Fristen im Blick behalten Manche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten sind an das Kalenderjahr gebunden. Wer erst im Dezember aktiv wird, hat oft keine Zeit mehr, sinnvoll zu reagieren.
Unser Fazit Steuerliche Optimierung bedeutet nicht, Grenzen auszureizen, sondern bestehende, legale Freiräume tatsächlich zu nutzen. Wir schauen uns das gerne gemeinsam mit Ihnen an – im Zweifel immer in Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung.